eGun.de
Die Hilfethemen
 AGB  Anmeldung
 Bewertungssystem  Bieten
 Erhöhungsschritte  Gebühren
 Impressum  Kontakt
 Kostenloser Zeitraum  Rechnung
 Regeln zum Verkauf von Waffen  Suchanzeigen
 Symbole  Verkaufen
 Verkaufsoptionen  Zertifiziertes eGun-Mitglied

Regeln zum Verkauf von Waffen
Untitled Document

Folgende grundsätzliche Regeln sind beim Verkauf von Waffen zu beachten:

Verkauf unter Privaten - Waffen dürfen unter anderem nicht an Personen verkauft werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder bei denen ein Eintrag im Strafregister vorliegt. Der Verkäufer kann im Zweifelsfall vom Käufer einen Strafregisterauszug verlangen.

Der Verkäufer muss das Alter und die Identität des Käufers mit einem amtlichen Ausweis prüfen.

Es ist ein Kaufvertrag aufzusetzen, der Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift des Verkäufers und Käufers beinhalten muss. Außerdem muss der Vertrag alle Waffendaten beinhalten und ist 10 Jahre lang aufzubewahren.

Seriefeuerwaffen, oder auf halbautomatisch umgebaute Seriefeuerwaffen, dürfen nur an Personen mit kantonaler Ausnahmebewilligung verkauft werden. Diese Regelung gilt nicht für auf halbautomatisch abgeänderte schweizerische Ordonnanz-Seriefeuerwaffen.

Für Händler gelten die ihnen bekannten Regelungen des schweizerischen Waffengesetzes.


    


Copyright (c) eGun. Alle Rechte vorbehalten.